Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.gs-steinhausen-rottum.de veröffentlichten Website der Grundschule Steinhausen an der Rottum. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19.03.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
PDF's und Word-Dokumente:
Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Grundschule Steinhausen an der Rottum kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Überarbeitung der Dateien zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Die Grundschule Steinhausen an der Rottum ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:
Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Grundschule Steinhausen an der Rottum das Thema noch nicht vollständig fertigstellen, da ein hoher Zeitaufwand anfällt. An einer Verbesserung wird gearbeitet.
Diese Erklärung wurde am 19.03.2024 erstellt.
Ansprechpartnerin bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Ansprechpartnerin der Grundschule Steinhausen an der Rottum
Schulleiterin Frau Lea-Mara Bortolini
Englisweilerstr. 10
88416 Steinhausen an der Rottum
Telefon: (07352) 7100
Telefax: (07352) 938030
E-Mail:
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend antworten, können Sie sich an die Schlichtungs-stelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 3636
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: